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Rentenzahlung

Nach der Pensionierung überweisen wir Ihnen Ihre Rente grundsätzlich am 23. Tag des Monats auf das von Ihnen angegebene Konto in der Schweiz, in der EU oder einem EFTA-Staat. Bitte teilen Sie uns eine allfällig neue Bankverbindung schriftlich mit. Bei Wohnsitz im Ausland wird je nach Land eine Quellensteuer fällig.

Diese Steuer können Sie zurückfordern, falls ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und diesem Domizilland besteht. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Merkblatt über die Quellenbesteuerung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeleistungen an Personen ohne Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz. Dieses Merkblatt finden Sie auf der Website des Kantonalen Steueramts Zürich.


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