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Organisation

Die Verwaltungskommission ist das oberste Organ der Pensionskasse. Das paritätische Gremium besteht aus je 5 Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie je 2 Ersatzmitglieder. Die Verwaltungskommission ist für eine Amtsperiode von vier Jahren gewählt.

Zusammensetzung (Wahlperiode 01.01.2024 - 31.12.2027)

Arbeitgeber  
Roth Mark Präsident
Bardenhewer Martin  
Huber René  
Vogt Hans-Ueli  
Waber Monika  
Berberat Kecerski Sandra 1. Ersatzmitglied
Zimmermann Claudia 2. Ersatzmitglied
Arbeitnehmer  
Frei André  Vizepräsident
Kerschbaumer Joe  
Mühlebach Otto  
Roth Philipp  
Wiprächtiger Andreas  
Jacqmin Pascal 1. Ersatzmitglied
Buser Stefan 2. Ersatzmitglied

Aufgaben der Verwaltungskommission

Die Mitglieder der Verwaltungskommission setzen sich während der vierjährigen Amtsdauer für die Interessen der Versicherten ein. Sie wählt die Geschäftsführung, den Experten für die berufliche Vorsorge, die Kontrollstelle und die Anlagekommission.

Die Verwaltungskommission bestimmt die Gesamtstrategie der Pensionskasse und überwacht deren Umsetzung. Zudem legt sie die Grundsätze fest für die Bereiche Vorsorge, Vermögensanlagen, Organisation, Kommunikation und Weiterbildung für die Verwaltungskommissionsmitglieder.

 

Die Anlagekommission befasst sich mit der Vermögensbewirtschaftung. Sie bereitet alle anlagerelevanten Beschlüsse der Verwaltungskommission vor und leitet und überwacht deren Vollzug.

Mitglieder  
Ammann Bruno Vorsitz mit Stimmrecht
Albrecht Judith Mitglied mit Stimmrecht
Azzolina Sandra Mitglied mit Stimmrecht
Landolt Mario Mitglied mit Stimmrecht
Mühlebach Otto Mitglied mit Stimmrecht
Rüdlinger Scott Mitglied mit Stimmrecht
Scriba Alexandra Dr. Mitglied mit Stimmrecht
Zehnder Marcel Mitglied mit Stimmrecht
Fahrländer Stefan Dr. Extern, Mitglied mit Stimmrecht
Neubert Luzius Dr. Extern, PPCmetrics, Mitglied ohne Stimmrecht

Aufgaben der Anlagekommission

  • trägt die Verantwortung für die Umsetzung der festgelegten Anlagestrategie

  • überwacht die internen und externen Vermögensverwalter

  • erarbeitet Entscheidungsgrundlagen für die Festlegung der Anlagestrategie zu Handen der Verwaltungskommission

  • überwacht Liquiditäts- und Anlageplan

Geschäftsführung

Die Geschäftsführung legt die Versicherungsverhältnisse und -ansprüche fest, trägt die Gesamtverantwortung für die technische und kaufmännische Führung der Kasse und erarbeitet die Entscheidungsgrundlagen für die Verwaltungskommission im Zusammenhang mit der Gesamtstrategie der Pensionskasse.

Vorsorge

Die Vorsorgeberaterinnen und -berater der Pensionskasse unterstützen die Versicherten bei sämtlichen Fragen rund um die Pensionskassenleistungen. Sie führen das Versichertendossier und sind verantwortlich für die Geschäftsfallabwicklung vom Eintritt, über Verbuchung von Ein- und Auszahlungen bis hin zur Verrentung.

 

Bei der Pensionskasse und der Zusatzvorsorge der Zürcher Kantonalbank prüft die Revisionsstelle PricewaterhouseCoopers AG, gestützt auf Artikel 35 und 35a BVV 2, jährlich:

  • die Gesetzes-, Verordnungs-, Weisungs- und Reglementskonformität (Rechtmässigkeit) der Jahresrechnung und der Alterskonten;
  • die Rechtmässigkeit der Geschäftsführung, insbesondere die Beitragserhebung und die Ausrichtung der Leistungen, sowie die Rechtmässigkeit der Anlage des Vermögens;
  • die Einhaltung der Vorschriften der Artikel 48f–48h sowie 49a Absatz 3 und 4 BVV 2.

Durch den externen Experten für berufliche Vorsorge (Allvisa) wird periodisch überprüft, ob:

  • die Pensionskasse und Zusatzvorsorge jederzeit Sicherheit dafür bietet, dass sie ihre Verpflichtungen erfüllen können;
  • die reglementarischen versicherungstechnischen Bestimmungen über die Leistungen und die Finanzierung den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

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