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Eintritt

Die Aufnahme in die Zusatzvorsorge erfolgt, wenn Sie in der Pensionskasse versichert sind und einen Jahreslohn von mindestens CHF 240'200 erhalten.

Wenn Sie aufgrund Ihrer früheren Tätigkeit in der beruflichen Vorsorge versichert waren, haben Sie Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung erworben. Gemäss den gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen ist die Freizügigkeitsleistung auf die Pensionskasse der Zürcher Kantonalbank zu übertragen. Ein allfälliger Überschuss, welcher nicht im Rentenplan der Pensionskasse verbucht werden kann, wird in die Marienburg-Stiftung übertragen. Die Angaben zur Überweisung können wie folgt Ihrer bisherigen Vorsorgeeinrichtung mitgeteilt werden:

Zürcher Kantonalbank, Postfach, 8010 Zürich
IBAN: CH03 0070 0110 0039 7794 5
z.G. Marienburg-Stiftung der Zürcher Kantonalbank, Postfach, 8010 Zürich

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