Einkauf
Sie möchten Vorsorgelücken aus früheren Jahren schliessen? Dann haben Sie die Möglichkeit mit freiwilligen Einkäufen Ihr Sparguthaben zu erhöhen.

Was sind die Vorteile und die Voraussetzungen für einen freiwilligen Einkauf?
Erhöhung der Altersleistungen / Steueroptimierung
Freiwillige Einkäufe in die Zusatzvorsorge können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, was eine attraktive Möglichkeit bietet, Steuern zu sparen und gleichzeitig die Altersvorsorge zu stärken. Bitte beachten Sie jedoch, dass solche Einkäufe einer Sperrfrist von 3 Jahren unterliegen. Planen Sie Ihre Einkäufe daher sorgfältig und berücksichtigen Sie diese Regelung bei Ihrer Finanzplanung.
Voraussetzungen
Damit Sie einen Einkauf vornehmen können, muss eine entsprechende Einkaufsmöglichkeit vorhanden sein. Es dürfen keine Einkäufe entgegengenommen werden, solange noch ein Vorbezug im Rahmen des Gesetzes über die Wohneigentumsförderung (WEF) ausstehend ist. Allfällig nicht eingebrachte Freizügigkeitsleistungen werden vom Einkaufspotential in Abzug gebracht.
Vorgehen
Formular Einkauf
Sie können das Formular direkt mit untenstehendem Link öffnen, ausfüllen und der Pensionskasse wie folgt intern (Pensionskasse ZKB / BPVB) zusenden.
Bankverbindung
Zürcher Kantonalbank Postfach 8010 Zürich IBAN (Konto-Nr.) CH03 0070 0110 0039 7794 5 Kontoinhaber: Marienburg-Stiftung der Zürcher Kantonalbank Postfach 8010 Zürich

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