Leistungen
Die Zusatzvorsorge versichert Alters- / Invaliditäts- / und Todesfallleistungen zusätzlich zu den Leistungen aus der Pensionskasse. Zudem ist auch ein Wohneigentumsvorbezug bzw. eine Verpfändung des Vorsorgekapitals möglich.

Leistungen
Alterskapital
Der Anspruch entsteht am Ersten des Monats nach Erreichen des Referenzalters. Wird das Arbeitsverhältnis über das Referenzalter hinaus fortgesetzt, entsteht der Anspruch erst zum Zeitpunkt der effektiven Pensionierung, jedoch spätestens bei Erreichen des 70. Altersjahres. Das Alterskapital kann nicht in Rentenform bezogen werden.
Invalidenrente
Die Invalidenrente entspricht bei voller Invaldität 65% des beim Eintritt der Arbeitsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, versicherten Lohns.
Todesfallkapital
Das Todesfallkapital wird den anspruchsberechtigten Personen gemäss Art. 6 des Reglements ausbezahlt. Falls eine Ehepartner- oder Lebenspartnerrente aus der Pensionskasse fällig wird, entspricht das Todesfallkapital dem hochgerechneten Sparguthaben im Alter 65; falls keine Ehepartner- oder Lebenspartnerrente aus der Pensionskasse fällig wird, dem vorhandenen Sparguthaben.
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