Eintritt in die Pensionskasse
Mit Ihrem Eintritt bei der ZKB werden Sie automatisch bei der Pensionskasse versichert, sofern Sie die untenstehenden Anforderungen erfüllen. Hier erfahren Sie, was das für Sie bedeutet.

Wer ist bei der Pensionskasse versichert?
Ab dem 18. Altersjahr
Der Risikoschutz bei Invalidität und Tod sowie das Alterssparen beginnt ab dem 18. Altersjahr.
Arbeitsverhältnis
Mitarbeitenden der ZKB, die mindestens 3 Monate angestellt sind, werden in die Pensionskasse aufgenommen.
Mindestlohn von CHF 22'680
Ihr Jahreslohn muss den vom Bundesrat festgelegten BVG-Mindestbetrag überschreiten.
Mit welchen Leistungen bin ich versichert?
Ab Eintritt bei der ZKB profitieren Sie von folgendem Vorsorgeschutz:
- Altersrente / Alterskapital
- Invalidenrente
- Partnerrente
- Waisenrente
- Todesfallkapital
Ab Eintritt bei der ZKB profitieren Sie von folgendem Vorsorgeschutz:
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Übertragung Ihres Vorsorgeguthabens
Beim Eintritt in die Pensionskasse müssen Sie Ihr Vorsorgeguthaben aus Ihrer bisherigen Pensionskasse an die PK ZKB überweisen lassen.
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