
Grenzbeträge / Verzinsung | |
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Eintrittsschwelle (Mindestlohn für die Aufnahme in die Pensionskasse | CHF 21'510 |
Koordinationsabzug 1/3 des Jahreslohnes, maximal | CHF 28'680 |
Maximal versicherter Lohn im Rentenplan | CHF 229'440 |
Maximal versicherter Lohn insgesamt in der beruflichen Vorsorge | CHF 860'400 |
Prospektive Verzinsung 2020 / 2021 im Rentenplan / Kapitalplan / Zusatzkonto | 1.0% |
Definitive Verzinsung 2020 im Rentenplan / Kapitalplan / Zusatzkonto | 2.0% |
Tritt ein Versicherter im laufenden Jahr (Januar bis Ende November) aus der Pensionskasse aus oder geht er in Pension, gelangt der prospektive Zinssatz zur Anwendung. Die definitive Verzinsung wird aufgrund des Reglements zum Sanierungs- und Beteiligungskonzept festgelegt und den Versicherten, welche per 31.12. der Pensionskasse angehören, gutgeschrieben.
Der Projektionszinssatz wird verwendet, um die Höhe des voraussichtlichen Altersguthabens im Zeitpunkt der Pensionierung zu ermitteln. Es handelt sich dabei um einen hypothetischen Zinssatz. Im aktuellen Jahr gelangt die definitive Verzinsung gemäss Entscheid der Verwaltungskommission zur Anwendung; für die Folgejahre wird der Projektionszinssatz berücksichtigt. Im Rentenplan, Kapitalplan und Zusatzkonto wird ein Projektionszinssatz von 0.5% bis Alter 46 und 2.0% ab Alter 47 angewendet.