
Grenzbeträge / Verzinsung | |
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Eintrittsschwelle (Mindestlohn für die Aufnahme in die Zusatzvorsorge) | CHF 234'440 |
Koordinationsabzug | CHF 229'440 |
Maximal versicherter Lohn insgesamt in der beruflichen Vorsorge | CHF 860'400 |
Prospektive Verzinsung 2020 / 2021 | 2.0% |
Definitive Verzinsung 2019 | 8.0% |
Tritt ein Versicherter im laufenden Jahr (Januar bis Ende November) aus der Pensionskasse aus oder geht er in Pension, gelangt der prospektive Zinssatz zur Anwendung. Die definitive Verzinsung wird von der Verwaltungskommission jeweils im Dezember festgelegt und den Versicherten, welche per 31.12. der Pensionskasse angehören, gutgeschrieben.
Der Projektionszinssatz wird verwendet, um die Höhe des voraussichtlichen Altersguthabens im Zeitpunkt der Pensionierung zu ermitteln. Es handelt sich dabei um einen hypothetischen Zinssatz. Im aktuellen Jahr gelangt die definitive Verzinsung gemäss Entscheid des Stiftungsrates zur Anwendung; für die Folgejahre wird der Projektionszinssatz von 3% berücksichtigt.