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Mandate

Das Mandat für die Vermögensverwaltung wurde der Zürcher Kantonalbank erteilt. Die Verwaltung der Wertschriften erfolgt aufgrund von Vermögensverwaltungsaufträgen. Für jedes einzelne Mandat wurden nachstehende Grundsätze festgelegt: Anlageziel, Benchmark, Liquiditätshaltung, Investitionsgrad, Bonität, Duration, Einsatz von derivativen Instrumenten, Reporting und Performancemessung. Die Liegenschaften werden durch das Gebäude Management der Zürcher Kantonalbank betreut. Diese hat die Verwaltung an die Sub-Auftragsnehmerin Schaeppi Grundstücke Verwaltungen Kollektivgesellschaft, Zürich, übertragen.

Die Verwaltungskommission als oberstes Organ trägt die Verantwortung für die Vermögensanlage. Die Anlage des Vermögens wird von einer von der Verwaltungskommission gewählten Anlagekommission aufgrund von schriftlichen Richtlinien für die Vermögensverwaltung der Pensionskasse überwacht. Diese Richtlinien enthalten Angaben zum Finanzplan, zur Anlagepolitik, zu den Kompetenzen, zum Controlling und zur Bilanzierung der Anlagen. Bei der Anlage des Vermögens sind folgende Grundsätze einzuhalten (nach Reihenfolge der Wichtigkeit geordnet): Sicherheit, Rendite, Liquidität.


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